AGB | TiProNet GPS Tracker & Dashcams
 
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AGB

Informationen für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen sowie Kundeninformationen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 1 Geltungsbereich
Für Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gelten bei Bestellungen über den Internetshop die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Produkte in unserem Internetauftritt beinhaltet lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes. Indem der Kunde eine Bestellung absendet, gibt er ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail.

Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden innerhalb von 2 Werktagen nach Absenden der Bestellung schriftlich oder in Textform annehmen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt des Zuganges der Annahmeerklärung beim Kunden.

Werktag ist jeder Kalendertag, der nicht Sonntag oder bundesweit geltender gesetzlicher Feiertag ist.

§ 3 Lieferung, Versandkosten, Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten. Sofern der Kunde Verbraucher ist, tragen wir unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

§ 5 Zahlungen
Es werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten akzeptiert.

§ 6 Mängelhaftung
Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

§ 7 Informationen für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen sowie Kundeninformationen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
a) Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.
b) Etwaige Eingabefehler bei Abgabe Ihrer Bestellung können Sie bei der abschließenden Bestätigung vor dem Absenden Ihrer Vertragserklärung erkennen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung der Bestellung jederzeit korrigieren.
c) Die wesentlichen Eigenschaften der von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebots.
d) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
e) Beanstandungen und Mängelhaftungsansprüche können Sie unter der in der Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen.
f) Der Vertragstext wird durch uns nicht gespeichert und ist daher Ihnen als Kunde nach dem Vertragsschluss über uns nicht zugänglich.
g) Informationen zur Zahlung, Lieferung oder Erfüllung entnehmen Sie bitte dem Angebot.

§ 8 Verschiedenes
Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zum Schutz des Verbrauchers anzuwendenden gesetzlichen Regelungen und Rechte, von welchen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, von dieser Vereinbarung unberührt. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma TiProNet Axel Tittel (nachfolgend Fa. TiProNet) mit Verbrauchern (nachfolgend Kunde).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fa TiProNet hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Fa. TiProNet in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Fa. TiProNet und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann die Fa. TiProNet dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Fa TiProNet Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Fa. TiProNet.

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeit
Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch die Fa. TiProNet setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Fa. TiProNet berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Die Fa. TiProNet haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Sie haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von ihr zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
Die Fa. TiProNet haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ihr zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von der Fa. TiProNet zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist ihre Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Fa. TiProNet haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen haftet die Fa. TiProNet im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe maximal 15% des Lieferwertes.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten - Schadensersatz
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
Sofern der Kunde es wünscht, wird die Fa. TiProNet die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann die Fa. TiProNet von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Der Schadensersatz ist höher, wenn die Fa. TiProNet einen höheren Schaden nachweist, oder niedriger anzusetzen, wenn der Kunde nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Mängelhaftung
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Ansprüche sind nach Wahl der Fa. TiProNet auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder zurückzutreten.
Die Fa. TiProNet haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Fa. TiProNet keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Fa. TiProNet haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflicht¬verletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Gewährleistung für Gebrauchtwaren beträgt 12 Monate. Die Gewährleistung für Verschleißteile, Akkumulatoren, etc. beträgt 6 Monate.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Leistungsgegenständen ein Jahr ab Gefahrübergang. Dagegen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt, gleiches gilt bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung aus Garantieversprechen sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungen und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen

§ 7 Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung der Fa. TiProNet gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
Die Fa. TiProNet behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Fa. TiProNet berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die Fa. TiProNet ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Fa. TiProNet unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Fa. TiProNet die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch der Fa. TiProNet bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) ihrer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Fa. TiProNet, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Diese verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann die Fa. TiProNet verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die Fa. TiProNet vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht der Fa. TiProNet gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, nicht der Fa. TiProNet gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Fa. TiProNet anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Fa. TiProNet.
Der Kunde tritt der Fa. TiProNet auch die Forderungen zur Sicherung ihrer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Die Fa. TiProNet verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Fa. TiProNet.

§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Fa. TiProNet Gerichtsstand; die Fa. TiProNet ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Fa. TiProNet Erfüllungsort.

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