Was ist geschehen? In der vergangenen Woche mussten wir bei einem spanischen Amazon-Händler ein von uns erstelltes Bild entdecken. Der Händler Yatek vertreibt unterschiedliche Elektro-Produkte. So auch einen Personentracker mit dem Namen TL-206. Im Amazon-Shop wird dieser gar als Yatek TL-206 bezeichnet.
Das identische Produkt verkaufen wir seit einigen Jahren ebenfalls. Natürlich mit eigens fotografierten Bildern.
Ablauf unserer Produkteinführung
Zu Beginn einer Produkteinführung bestellen wir zumeist nur drei bis zehn Geräte. Diese werden getestet und in unserem Fotozelt abgelichtet. Wenn wir diese für gut befinden, dann nehmen wir die Produkte in unser Sortiment auf und gestalten die Unterseiten entsprechend.
Als erstes Bild zeigen wir dem Kunden meist lediglich das Produkt. Kein Hintergrund, keine Gegenstände sollen ablenken. Also einen "freigestellten" Tracker vor weißem Hintergrund. Auf anderen Bildern zeigen wir die Geräte im Einsatz sowie weiteres Zubehör. Der Vorteil von selbst erstellten Bildern ist, dass wir so auf Kundenwünsche und Fragen eingehen können. Eine solche Fotosession ist mit Arbeit verbunden, die wir gerne machen. Wird diese Arbeit allerdings nicht gewürdigt, dann bin ich sauer. Aus meinem Empfinden zurecht, denn wir machen uns Arbeit für unsere Kunden und andere profitieren davon. Ohne zu fragen, ohne eine Gegenleistung. Einfach aus ... (erneut um weitere Wörter ergänzen).
Woher wissen wir, dass es unser Bild ist?
Geklaute Bilder lassen sich auf mehrere Arten prüfen:
- Bildersuche von Google
- TinEye - eine rekursive Bildersuche
- Webseiten können via CopyScape geprüft werden
In unserem Fall liefert allerdings lediglich die Bildersuche von Google verwendbare Ergebnisse. Diesen Test haben wir erst nachdem wir das Bild bereits kannten durchgeführt. Einem Mitarbeiter ist der Missstand aufgefallen.
Gerade solche Produktbilder sehen austauschbar aus. Aufgrund eines Missgeschicks erkennen wir allerdings, dass es unser GPS Tracker ist. Wie erwähnt, testen wir die Produkte ausgiebig, bevor wir diese an unsere Kunden verkaufen. In dem Fall musste der Personentracker auch geladen werden. Dabei haben wir den Bereich um die USB-Buchse leicht verkratzt. Dieser Kratzer ist sehr charakteristisch geschwungen und auf den anderen Bildern ebenfalls zu entdecken. Weitere Informationen zum Recht am Bild auf der gleichnamigen Webseite: www.rechtambild.de.
Passend hierzu ist ein Fall des AG Düsseldorfs (AZ 57C14613/08) in welchem die Urheberschaft dem Fotografen zugesprochen wird, wenn er die "Original-Negative" vorlegen kann. Vereinfacht wird die Entscheidung, wenn das einzelne Foto aus einer Foto-Serie stammt. Wir haben zwar keine Negative der Fotos, da wir digital fotografieren ;), aber weitere Fotos unseres Shootings. Durch diese Suche sind uns weitere Webseiten aufgefallen, die das Bild verwenden. Dieses beziehen Sie scheinbar über die Firma Yatek. Genau an dieser Stelle liegen natürlich unsere Bauchschmerzen. Yatek möchte über Amazon verkaufen und positioniert sich als Händler. Via Amazon wird unser Bild in die Welt hinausgetragen aber nicht wir beworben. Am Ende weiß der Kunde noch nicht einmal, ob die Firma jemals ein solches Gerät besessen hat oder nur Drop-Shipping betreibt. Noch erstaunlicher wird es, wenn andere Webseiten das Bild verwenden, allerdings selbst ein Wasserzeichen darüber legen. Somit behaupten, dass es sich um ihr eigenes Bild handelt.
Was machen, wenn der Bilderklau bemerkt wird?
- In erster Linie möchten wir andere Händler anhalten, selbst die Verwendung ihrer Bilder zu prüfen.
- Im zweiten Schritt werden wir uns an Amazon wenden, denn auf der Plattform taucht das Bild auf. Daher ist unserer Meinung nach auch Amazon für die Verwendung verantwortlich.
- Wenn dies nicht hilft werden wir versuchen uns an Yatek selbst zu wenden, allerdings könnte dies komplizierter werden. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keine Kontaktmöglichkeiten entdeckt.