Eine Ortung von fremden Fahrzeugen ohne die Einwilligung des Fahres/Halters ist nicht erlaubt. Es stellt fener eine Straftat dar, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 4. Juni 2013 bekannt gab. Dennoch kommt dies hin und wieder vor: Besorgte Eheleute gehören hierbei noch zur harmlosesten Zielgruppe.